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Stromausfall nach Anschlag: Müssen Vermieter eine Mietminderung akzeptieren?
Wann liegt ein Mietmangel vor? Grundsätzlich sind Vermieter verpflichtet, die vertragsgemäße Nutzung der Mietsache zu ermöglichen. Dazu gehört auch die Versorgung mit Strom. Fällt die Stromversorgung aus, liegt grundsätzlich ein Mangel der Mietsache vor. Dies kann Mietminderungs-, Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche für den Mieter begründen – unabhängig davon, ob der Vermieter den Ausfall verschuldet hat. Ausnahme: Außergewöhnliche Ereignisse und höhere Gewalt Die
vor 4 Tagen

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