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Zweitwohnung als Eigenbedarfsgrund
Eigenbedarfskündigungen gehören zu den häufigsten Streitpunkten im Wohnraummietrecht. Umso größer ist die Bedeutung der Frage, welche Art von Nutzungswunsch den Anforderungen des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB genügt. Das LG Hamburg hat kürzlich klargestellt: Auch eine nur zeitweise Nutzung als Zweitwohnung kann einen berechtigten Eigenbedarf darstellen. Zweitwohnung als Eigenbedarfsgrund Mit seinem Urteil vom 10.06.2025 (Az. 311 S 4/25) hatte das LG Hamburg im konkreten Fall über
vor 6 Tagen

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