
Bauträgerrecht
Das sind wir
Der Erwerb einer Immobilie vom Bauträger – sei es eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus – ist eine weitreichende Entscheidung mit erheblichen finanziellen und rechtlichen Auswirkungen. Oft handelt es sich um einen Kauf „vom Reißbrett“, bei dem zahlreiche rechtliche Besonderheiten zu beachten sind. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen – noch vor Unterzeichnung des Bauträgervertrags.
Wir vertreten und begleiten private und institutionelle Erwerber im Bauträgerrecht – von der Vertragsprüfung bis zur Abnahme – und setzen Ihre Rechte konsequent durch, wenn es zu Mängeln, Verzögerungen oder anderen Konflikten kommt.
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Unsere Leistungen für Erwerber im Überblick:
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Prüfung von Bauträgerverträgen
Wir prüfen den Bauträgervertrag umfassend auf rechtliche Fallstricke, unausgewogene Klauseln und Risiken – und klären Sie verständlich über Ihre Rechte und Pflichten auf. -
Beratung bei Bauverzögerung, Mängeln und Abnahme
Wir vertreten Ihre Interessen bei Bauverzug, mangelhafter Leistung oder Problemen rund um die Abnahme – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. -
Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
Auch nach der Übergabe sind wir für Sie da – wir setzen Ihre Ansprüche wegen Baumängeln durch oder wehren unberechtigte Forderungen ab. -
Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum
Wir beraten Sie zu Ihrer rechtlichen Stellung innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft und zu Abgrenzungsfragen zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum.

